Anträge
Ausschliesslicher Zweck der Stiftung Klostermusik ist die Förderung und Unterstützung von musikalischen Darbietungen, insbesondere, aber nicht ausschliesslich im Kapuzinerkloster Olten. Die Darbietungen müssen einen regionalen Bezug haben. Anträge, die keinen regionalen Bezug haben, werden in der Regel nicht unterstützt. Die Ausrichtung der Stiftung umfasst ausschliesslich die Musik.
Antragstellung
- Der Projektantrag muss folgende Punkte beinhalten:
- Name und Adresse der Antragssteller
- Zusammenfassung und Zielsetzung des Projektvorhabens
- Informationen über die mitwirkenden Künstler
- Finanzierungsplan
Die Unterlagen sind in elektronischer Form als PDF-Datei an folgende E‑Mail-Adresse zu senden:
info@stiftung-klostermusik.ch
Fristen
Projektanträge können bei der Geschäftsstelle der Stiftung Klostermusik jederzeit eingereicht werden. Der Stiftungsrat entscheidet an seinen Sitzungen über die eingegangenen Gesuche und informiert anschliessend die Antragssteller.
Es ist zu beachten, dass der Projektbeginn zeitlich nach der Entscheidung durch den Stiftungsrat liegen sollte. Auf zu spät eingereichte Gesuche oder bereits laufende Projekte kann nicht eingegangen werden.
Logo
Es ist zwingend, dass bei unterstützten Projekten das Logo der Stiftung verwendet wird.
Die Stiftung Klostermusik Olten verpflichtet sich, Ihre Angaben lediglich für den angegebenen Zweck zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzugeben.