Anträ­ge

Aus­schliess­li­cher Zweck der Stif­tung Klos­ter­mu­sik ist die För­de­rung und Unter­stüt­zung von musi­ka­li­schen Dar­bie­tun­gen, ins­be­son­de­re, aber nicht aus­schliess­lich im Kapu­zi­ner­klos­ter Olten. Die Dar­bie­tun­gen müs­sen einen regio­na­len Bezug haben. Anträ­ge, die kei­nen regio­na­len Bezug haben, wer­den in der Regel nicht unter­stützt. Die Aus­rich­tung der Stif­tung umfasst aus­schliess­lich die Musik.

Antrag­stel­lung

  • Der Pro­jekt­an­trag muss fol­gen­de Punk­te beinhalten:
  • Name und Adres­se der Antragssteller
  • Zusam­men­fas­sung und Ziel­set­zung des Projektvorhabens
  • Infor­ma­tio­nen über die mit­wir­ken­den Künstler
  • Finan­zie­rungs­plan

Die Unter­la­gen sind in elek­tro­ni­scher Form als PDF-Datei an fol­gen­de E‑Mail-Adres­se zu senden:
info@stiftung-klostermusik.ch

Fris­ten

Pro­jekt­an­trä­ge kön­nen bei der Geschäfts­stel­le der Stif­tung Klos­ter­mu­sik jeder­zeit ein­ge­reicht wer­den. Der Stif­tungs­rat ent­schei­det an sei­nen Sit­zun­gen über die ein­ge­gan­ge­nen Gesu­che und infor­miert anschlies­send die Antragssteller.
Es ist zu beach­ten, dass der Pro­jekt­be­ginn zeit­lich nach der Ent­schei­dung durch den Stif­tungs­rat lie­gen soll­te. Auf zu spät ein­ge­reich­te Gesu­che oder bereits lau­fen­de Pro­jek­te kann nicht ein­ge­gan­gen werden.

Logo

Es ist zwin­gend, dass bei unter­stütz­ten Pro­jek­ten das Logo der Stif­tung ver­wen­det wird.

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    Die Stif­tung Klos­ter­mu­sik Olten ver­pflich­tet sich, Ihre Anga­ben ledig­lich für den ange­ge­be­nen Zweck zu ver­wen­den und sie nicht an Drit­te weiterzugeben.